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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Umzugs-, Transport-, Montage- und Lagerleistungen der Reoffice GmbH, Tillmanngasse 5, 1220 Wien.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Reoffice GmbH (im Folgenden Auftragnehmer) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Wir arbeiten auf Grundlage der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) sowie der Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport (BBMT), bei Lagerleistungen ergänzend der Einlagerungsbedingungen für den Möbeltransport, jeweils in der geltenden Fassung, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist und soweit zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nicht entgegenstehen.

2. Angebot und Festpreis

Angebote werden nach einer Besichtigung oder auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Angaben erstellt. Ein als Festpreis bezeichnetes Angebot ist verbindlich, sofern sich der tatsächliche Leistungsumfang nicht durch nachträgliche Änderungen oder unrichtige Angaben des Auftraggebers ändert. Zusätzlich beauftragte oder durch geänderte Gegebenheiten erforderliche Leistungen werden gesondert verrechnet.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen (Transport, Verpackung, Montage, Lagerung, Zusatzleistungen) ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber sorgt für vollständige und richtige Angaben zum Umzugsgut und zu den örtlichen Gegebenheiten (Zugänge, Etagen, Aufzug, Tragewege, Zufahrt). Er stellt sicher, dass Zufahrt und Zugang am Umzugstag frei sind, und weist auf besonders wertvolle, zerbrechliche oder gefährliche Güter rechtzeitig hin. Erforderliche Genehmigungen wie Halteverbotszonen können vom Auftragnehmer organisiert werden, sofern beauftragt.

5. Termine

Vereinbarte Termine werden nach bestem Bemühen eingehalten. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Wetter, Verkehr oder Umstände in der Sphäre des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, soweit den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.

6. Haftung und Versicherung

Der Auftragnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen bzw. nach den AÖSp und den Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport (BBMT); ergänzend gelten die Bedingungen des Möbel-Speditionsversicherungsscheins (Möbel-SVS). Die Haftung erfolgt nach Zeitwert und ist der Höhe nach gemäß BBMT begrenzt. Für den Transport besteht die gesetzlich vorgesehene Haftung; auf Wunsch kann eine erhöhte Transportversicherung für wertvolle Güter vereinbart werden, was wir bei hohen Warenwerten ausdrücklich empfehlen. Selbst verpackte Güter, Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und Dokumente sind von der Haftung ausgenommen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Schäden sind unverzüglich, äußerlich erkennbare Schäden bei Übergabe anzuzeigen.

7. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Leistungserbringung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzahlungen zu vereinbaren.

8. Storno

Bei Stornierung durch den Auftraggeber können angemessene Stornokosten anfallen, insbesondere wenn Termine reserviert und Vorleistungen erbracht wurden. Die konkrete Stornoregelung wird im Angebot ausgewiesen.

9. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Bei Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist vollständig erbracht werden, kann das Rücktrittsrecht vorzeitig erlöschen. Näheres wird im Einzelfall mitgeteilt.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel sind dem Auftragnehmer nachvollziehbar mitzuteilen, damit eine Behebung möglich ist.

11. Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Zuständigkeitsregeln.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine gültige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Diese AGB sind eine sorgfältig erstellte Vorlage für ein Umzugsunternehmen. Vor dem Livegang sollten sie an Ihre konkreten Abläufe angepasst und rechtlich geprüft werden, insbesondere Storno-, Anzahlungs- und Haftungsregelungen.