Ummelden-Assistent
Ihr Behörden-Fahrplan
Wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft, wir stellen Ihre Liste zusammen.
Ummelden in Wien und Österreich: Frist, Amt, Unterlagen
In Österreich gilt Meldepflicht. Wer den Wohnsitz wechselt, muss sich am neuen Wohnsitz innerhalb von drei Tagen ab dem Einzug anmelden. Die Frist läuft ab dem tatsächlichen Bezug der Wohnung, nicht ab Vertragsbeginn und nicht ab dem Umzugstag, falls Sie später einziehen.
Wo wird angemeldet?
Zuständig ist das Meldeservice der Gemeinde. In Wien erledigen Sie das bei jedem Magistratischen Bezirksamt – nicht nur bei dem Ihres neuen Bezirks. Termine sind je nach Amt und Zeitpunkt unterschiedlich gut verfügbar; in der Woche nach Monatsanfang ist erfahrungsgemäß mehr los, weil dann die meisten Mietverhältnisse beginnen.
Was Sie mitbringen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Meldezettel-Formular
- Amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Meldezettel – bei Miete also des Vermieters oder der Hausverwaltung. Diesen Punkt bitte früh anstoßen, er ist der häufigste Grund für einen zweiten Amtsweg.
- Bei Geburtsurkunde-pflichtigen Fällen zusätzlich die entsprechenden Urkunden
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?
Der Hauptwohnsitz ist dort, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liegt. Wer eine zweite Wohnung behält, meldet diese als Nebenwohnsitz. Die Unterscheidung ist nicht nur Formsache: Sie wirkt sich auf Wahlrecht, Parkpickerl und in manchen Gemeinden auf Abgaben aus. Wird der alte Wohnsitz vollständig aufgegeben, ist zusätzlich eine Abmeldung nötig – das lässt sich beim selben Termin miterledigen.
Was kostet es?
Die An-, Ab- und Ummeldung selbst ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn Sie eine Meldebestätigung benötigen.
Ihr vollständiger Behörden-Fahrplan
Diese Punkte betreffen praktisch jeden Umzug:
- Anmeldung beim Meldeservice der Gemeinde (Meldezettel)
- Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
- Strom und Gas ummelden oder neu anmelden
- Internet und Telefon ummelden
- Bank und Versicherungen über neue Adresse informieren
Dazu kommen je nach Lebenssituation:
| Trifft zu | Zu erledigen |
|---|---|
| Kfz im Haushalt | Kfz-Zulassung und Versicherung an die neue Adresse anpassen |
| Kinder im Haushalt | Kinder bei Schule und Kindergarten ab- und anmelden |
| Haustier | Haustier ummelden, in Wien etwa die Hundeabgabe |
| Angestellt | Arbeitgeber über die neue Adresse informieren |
| Gewerbe oder Firma | Gewerbeadresse und Firmenbuch anpassen |
Reihenfolge, die sich bewährt hat
Den Nachsendeauftrag richten Sie am besten zwei Wochen vor dem Umzug ein, damit er ab dem Umzugstag greift. Strom und Gas melden Sie mit den Zählerständen vom Umzugstag – fotografieren Sie beide Zähler, das erspart Diskussionen bei der Endabrechnung. Die Meldung beim Amt kommt danach, weil Sie dafür ohnehin drei Tage Zeit haben, die Anmeldung aber die Unterschrift des Unterkunftgebers braucht.
Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Fristen und Zuständigkeiten bitte aktuell bei Ihrer Gemeinde prüfen.