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Halteverbotszone

Reservierter Platz für den Umzugstag

Ohne Halteverbot blockieren parkende Autos den LKW, der Tragweg wird lang und der Umzug teurer. Wählen Sie Ihr Bundesland für die wichtigsten Eckdaten.

Behörden, Vorlaufzeiten und Gebühren ändern sich und unterscheiden sich je Gemeinde. Die Angaben sind Orientierung, bitte im Einzelfall prüfen. Stand der Recherche Juni 2026.

So läuft es ab

1

Bedarf klären

Bei der Besichtigung legen wir fest, ob und wo eine Zone nötig ist, meist an beiden Adressen.

2

Beantragen

Wir reichen rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ein, mit Adresse, Datum, Zeit und Fahrzeuggröße.

3

Aufstellen und nutzen

Schilder werden fristgerecht aufgestellt und dokumentiert, am Umzugstag steht der Platz bereit.

Halteverbotszone nach Bundesland: Zuständigkeit, Vorlauf, Gebühren

Die Halteverbotszone für einen Umzug ist in Österreich Ländersache, in der Praxis sogar Gemeindesache. Zuständige Stelle, Vorlaufzeit und Kosten unterscheiden sich deshalb spürbar. Die folgende Übersicht fasst zusammen, womit Sie rechnen müssen.

BundeslandZuständige StelleVorlaufzeitGebühren
WienMA 46 – Verkehrsorganisation, Ignazgasse 4, 1120 Wienmindestens 10 Werktage, besser 2 WochenBescheidgebühr rund 52 Euro, Schilder, Aufstellung und Abbau zusätzlich
NiederösterreichStraßenverkehrsbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltungrund 2 Wochenvariiert je Gemeinde
OberösterreichMagistrat bzw. Gemeindeamt, in Linz der Magistratrund 2 Wochenvariiert je Gemeinde
SalzburgMagistrat bzw. Gemeindeamt, in Salzburg der Magistratrund 2 Wochenvariiert je Gemeinde
SteiermarkMagistrat bzw. Gemeindeamt, in Graz das zuständige Amtrund 2 Wochenvariiert je Gemeinde
TirolStadtmagistrat bzw. Gemeindeamt, in Innsbruck der Magistratrund 2 Wochenvariiert je Gemeinde
KärntenMagistrat bzw. Gemeindeamt, in Klagenfurt der Magistratrund 2 Wochenvariiert je Gemeinde
VorarlbergStadt- oder Gemeindeamtrund 2 Wochenvariiert je Gemeinde
BurgenlandStadt- oder Gemeindeamt, in Eisenstadt das Stadtamtrund 2 Wochenvariiert je Gemeinde

Was Sie je Bundesland zusätzlich beachten sollten

  • Wien: Gilt nur für Ladetätigkeit, maximal etwa eine Woche. Schilder mindestens 24 Stunden vorher aufstellen. Für einen 7,5-Tonnen-LKW etwa 15 bis 20 Meter einplanen.
  • Niederösterreich: Zuständigkeit und Verfahren je Gemeinde unterschiedlich.
  • Oberösterreich: In Linz über den Magistrat.
  • Salzburg: In der Altstadt zusätzliche Auflagen möglich.
  • Steiermark: In der Grazer Altstadt früh beantragen.
  • Tirol: Engstellen in der Altstadt beachten.

Halteverbotszone in Wien beantragen

In Wien läuft die Bewilligung über die MA 46, Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, Ignazgasse 4, 1120 Wien. Der Antrag sollte mindestens zehn Werktage vor dem Umzugstag eingebracht werden – in der Praxis empfehlen wir zwei Wochen, weil in stark verparkten Bezirken Rückfragen dazukommen können.

Die Zone gilt ausschließlich für die Ladetätigkeit und wird für maximal etwa eine Woche bewilligt. Zur Bescheidgebühr von rund 52 Euro kommen die Kosten für Schilder, Aufstellung und Abbau. Entscheidend für die Wirksamkeit: Die Schilder müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn stehen, sonst darf nicht abgeschleppt werden. Fotografieren Sie die aufgestellten Schilder mit Zeitstempel – das ist Ihr Nachweis, falls doch jemand parkt.

Wie viel Platz brauchen Sie?

Für einen 7,5-Tonnen-LKW rechnen Sie mit 15 bis 20 Metern. Bei einem großen Sattelzug oder wenn zusätzlich ein Möbellift aufgestellt wird, entsprechend mehr. Denken Sie daran, die Zone an beiden Adressen zu beantragen – der häufigste Fehler ist, nur an die alte Wohnung zu denken.

Was passiert, wenn trotzdem jemand parkt?

Wenn das Halteverbot ordnungsgemäß und rechtzeitig kundgemacht wurde, kann das Fahrzeug kostenpflichtig entfernt werden. Zuständig ist in Wien die Polizei. Ohne die 24-Stunden-Frist und ohne Dokumentation wird das schwierig – deshalb die Fotos.

Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Gebühren und Fristen können sich ändern; im Zweifel bei der zuständigen Stelle nachfragen. Auf Wunsch übernehmen wir die Beantragung im Rahmen Ihres Umzugs.